NRW verlängert Tierwohl-Investitionsförderung

Bis Ende 2024 hat die Landesregierung in NRW die Förderung von Investitionen in mehr Tierwohl in bestehenden Ställen verlängert. Der Zuschuss liegt bei 40 %.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit in bestehenden Ställen bis zum 31.12.2024 verlängert. Tierhalter in NRW können somit auch über 2022 hinaus Zuschüsse für beantragen. Die entsprechende Richtlinienänderung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW ist am 22. Dezember 2022 in Kraft getreten.

Zuschüsse für Raufen und Co.

Wie die Landwirtschaftskammer NRW mitteilt, können Schweinehalter Förderungen für Anlagen zur Kühlung von Tierhaltungsanlagen, offene Tränken und Scheuerbürsten sowie für Vorrichtungen zur Bereitstellung von verzehrbarem organischem Beschäftigungsmaterial beantragen. Alle Investitionen sind inklusive Montagekosten förderfähig.

Nicht zuwendungsfähig sind nach Angaben der Landwirtschaftskammer NRW Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen, der Erwerb von gebrauchten Gegenständen sowie Mieten, Pachten oder Leasing von Gegenständen, Planungs- und Vorbereitungsleistungen.

40 % Förderung

Förderanträge stellen können alle Unternehmen mit Sitz und Investitionsstandort in NRW, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Der Zuschuss der förderfähigen Nettoausgaben liegt dabei bei 40 %. Der Zuwendungsbetrag muss mindestens 1.000,01 Euro € betragen. Die Förderung ist begrenzt auf einen festgelegten Höchstbetrag von 20.000 € Zuschuss innerhalb von drei Steuerjahren.

Vorhaben, die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderungsprogramme gefördert werden, dürfen nicht gleichzeitig nach dieser Richtlinie gefördert werden. Eine Kumulation mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder der Förderbanken der Länder ist jedoch möglich.

Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die geförderten Anlagen fünf Jahre ab Fertigstellung veräußert oder nicht mehr dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet werden.

Anträge bei Kreisstellen einreichen

Förderanträge können Schweinehalter bei der jeweiligen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen einreichen. Dort gibt es ebenfalls Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung.

Einen Überblick über die zuständigen Kreisstellen sowie weitere Informationen und Formulare zur Antragstellung erhalten Sie unter www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/tierwohlinvestitionen/index.htm