Das Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium haben sich auf eine Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) verständigt. Am 16. Dezember soll das Bundeskabinett den Entwurf beschließen.
Unter anderem ist vorgesehen, dass für zwangsbelüftete Ställe ab 750 Sauen bzw. 2000 Mastplätzen eine Abluftreinigung zur Pflicht wird. Für Neubauten würde das sofort greifen. Bestandsbauten will man eine Nachrüstungsfrist von fünf Jahren einräumen.
Kleinere Anlagen sollen mit „gleichwertiger qualitätsgesicherter Minderungstechnik“ 40% an Ammoniakemissionen einsparen. Altbauten erhalten eine Übergangsfrist bis Ende 2028.
Für Tierwohlställe mit Außenklima ist eine Ausnahmeregelung angedacht. Generell sollen aber neue Ställe mindestens 100 m zu zusammenhängenden Wohnsiedlungen und 150 m zu stickstoffempfindlichen Pflanzen und Ökosystemen einhalten.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bezeichnet den Entwurf als schlechtes Signal für die Tierhaltung und Beschleuniger des Strukturwandels. Der Verband prangert die Abluftreinigungspflicht für größere Ställe und die scharfen Nachrüstungsvorgaben für Bestandsbetriebe an. Außerdem wird befürchtet, dass eine Investitionsförderung nicht möglich sein wird, wenn bereits die anspruchsvollsten Emissionsminderungstechniken als Stand der Technik vorgeschrieben werden.
Passiert der Entwurf das Kabinett, kommt es Anfang nächsten Jahres zur Abstimmung im Bundesrat. Dann besteht die Möglichkeit, dass dieser auf Drängen der Länder nochmal überarbeitet werden muss.