Neue Meldepflicht

HIT-Datenbank: So funktioniert die Meldung für Tierabgänge

Seit 1. August müssen Schweinehalter auch Abgänge von Tieren an die HI-Tier melden.

Bislang mussten Schweinehalter an die HIT-Datenbank nur aktuell die Tierzugänge und den Stichtagsbestand am 1. Januar melden. Seit 1. August kommt eine weitere Meldepflicht hinzu. Nun sind auch die Tierabgänge meldepflichtig. Die Meldung an die HIT-Datenbank muss innerhalb von sieben Tagen nach dem Verbringen erfolgen.

So funktioniert die Meldung:

  • Hier müssen Sie zunächst Ihre eigene Betriebsnummer sowie die Bewegungsart eingeben, also ob es sich um einen...