ASP: Agrarminister wollen Schlachtbranche verpflichten

Die Agrarministerkonferenz nimmt die Schlachtbranche in die Pflicht, um die wirtschaftlichen Folgen für die Erzeuger im Falle eines ASP-Ausbruchs abzumildern.

Auf ihrer Herbstkonferenz in Quedlinburg forderten die Länderagrarminister die Unternehmen auf, auch bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Schlachtung von Schweinen und die Vermarktung des Fleischs sicherzustellen sowie dafür entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Gemeinsam mit den Ländern solle sich der Bund bei den Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben sowie den weiteren Beteiligten der Vermarktungskette dafür einzusetzen, dass über unternehmensübergreifende und solidarisch finanzierte Modelle neben der Schlachtung auch die Vermarktung von Fleisch aus Restriktionsgebieten gewährleistet werde. Betroffene landwirtschaftliche Betriebe dürften nicht in finanzielle Schieflage geraten.

Schlacht- und Lagerkapazitäten vorhalten

In ihrem Beschluss stellt die AMK fest, dass nach dem ASP-Ausbruch nicht genügend Schlacht-, Verarbeitungs- und Kühlkapazitäten für die zur Schlachtung anfallenden Schweine aus den Restriktionszonen zur Verfügung stehen. Laut AMK soll der Bund prüfen, ob ein Vorhalten von Betrieben möglich ist, die sich verbindlich verpflichten, Tiere aus Restriktionszonen zu schlachten, zu zerlegen, zu verarbeiten und zu lagern. Dabei müsse dafür Sorge getragen werden, dass der den Betrieben entstehende Mehraufwand abgegolten werde.

90 Tage-Regelung überprüfen

Darüber hinaus soll sich das Bundeslandwirtschaftsministerium bei der EU-Kommission für eine Überprüfung der Regelungen zur Dauer der eingerichteten Sperrzonen von derzeit 90 Tagen einsetzen. Die Frist sollte bei einem singulären Ausbruch auf einem schweinehaltenden Betrieb in einem zuvor seuchenfreien Gebiet an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert entsprechend reduziert werden.

Fleisch nicht so stark erhitzen

Laut AMK würde das zu einer Entspannung der Situation auf den Betrieben beitragen. Nachweislich gesunde Schweine könnten schneller wieder in die normalen Absatzkanäle abfließen. Schließlich soll das Ministerium in Brüssel darauf hinwirken, die Vorgaben zur Behandlung von Fleisch aus der Restriktionszone III zu ändern. Ziel soll es sein, zu einer nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vertretbaren Absenkung der für die Erhitzung des Fleisches derzeit vorgeschriebenen Temperatur zu kommen. AgE


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