Initiative Tierwohl

Was gilt als "Lichteinfallfläche"?

Um bei der Initiative Tierwohl teilnehmen zu können, muss jedes Abteil Tageslichteinfall haben. Dabei dürfen lichtdurchlässige Flächen mit indirektem Tageslichteinfall mit maximal einer Kaskade berücksichtigt werden. Die lichtdurchlässige Außenfläche muss im Durchschnitt des Betriebes mindestens 1,5 % der Abteilgrundflächen betragen. Für das einzelne Abteil ist eine Unterschreitung von maximal 20 % zulässig.

Soweit so gut. Doch welche Flächen zählen nun als Lichteinfallfläche? Dazu folgende Anmerkungen:

Bei einer Türganglüftung zählt die Öffnung der Türganglüftung grundsätzlich mit zur Lichteinfallfläche. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Öffnung immer lichtdurchlässig ist. Deshalb ist eine Plexiglasscheibe oder Ähnliches als Öffnungsbegrenzer Pflicht, wenn diese Öffnung als lichtdurchlässige Fläche anerkannt werden soll.
Ein Fenster oder eine Lichteinfallfläche in unmittelbarer Nähe zur Tür ist nicht verpflichtend, da nur das Vorhandensein einer ausreichenden Lichteinfallfläche definiert ist und nicht die Lichtmenge. Ebenso ist in Doppelkammställen ein Lichteinfall über die Außentüren oder die Zuluftklappen möglich (Fenster oder Plexiglasscheiben als Lamellen). Die Lichteinfallfläche in den Zentralgang muss also insgesamt passen, egal wie lang der Stall ist, und egal wo die Lichteinfallflächen angeordnet sind.

Ein offenes Schleppdach, das an die Außenwand eines Stalles gebaut wurde, beeinflusst nicht die Lichteinfallfläche der früheren Außenfenster des Stalles. Bedingung ist, dass die Fenster nicht zugestellt (mit Anhängern, etc.) werden. Allerdings zählt das Schleppdach als eine Kaskade, wenn es breiter als 2,5 m ist. Das heißt, eine Lichtweiterleitung innerhalb des Stalles vom Außenabteil zum Innenabteil ist dann nicht mehr möglich.

Der Lichteinfall von oben wird immer als direktes Licht gewertet. Auch wenn das Licht aus dem Dachraum einfällt, zählt dieser nicht als Kaskade im eigentlichen Sinne. Ein Lichteinfall über den Dachraum auf den breiten Zentralgang (> 2,5 m) und dann ins Abteil ist also möglich.

Aber: Licht ist nicht vermehrbar. Das heißt, die kleinste Lichteinfallfläche bestimmt den Lichteinfall für die Schweine (Bsp: Lichteinfallfläche der Abteilinnenfenster zum Zentralgang ges. 5,6 m²; Lichteinfallfläche der Außenfenster am Zentralgang ges. 4,8 m² => es zählen nur 4,8 m²!!)

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