ITW: Preisempfehlung statt fixer Tierwohlaufschlag

Auf Drängen des Bundeskartellamtes wird die ITW das Tierwohlentgelt zum kommenden Jahr durch eine Preisempfehlung ersetzen.

Aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes hat die Initiative Tierwohl sich entschlossen, den bislang geltenden verpflichtenden Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe (sog. „Tierwohlentgelt“) zum Jahr 2024 abzuschaffen. Das Bundeskartellamt begrüßt, dass stattdessen eine unverbindliche Empfehlung für eine Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten eingeführt wird.

Laut Kartellamtschef Andreas Mundt hat sich die Initiative Tierwohl am Markt etabliert und das werde sich nun auch im weiterentwickelten Finanzierungsmodell widerspiegeln. „Ein einheitlicher Aufschlag für Tierwohl erscheint nicht als unerlässlich für die Durchsetzung der Initiative und die Einhaltung von Tierwohl-Kriterien. Das Ende des einheitlichen Aufschlags und die Einführung eines Empfehlungssystems illustrieren, dass es an der Schnittstelle von Nachhaltigkeit und Wettbewerb möglich ist, eine ausbalancierte Lösung für die wettbewerbliche Finanzierung von Mehrkosten zu finden. Wir begrüßen diesen Schritt“, so Mund am Donnerstag.

Nachdem das Kartellamt die bisher internen Infos am Donnerstag an die Öffentlichkeit gegeben hatte, informiert nun auch die ITW selbst, dass die Honorierung des Tierwohl-Engagements der Mäster künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer von der ITW festgelegten Empfehlung erfolgen soll. „Es galt einen Weg zu finden, der sowohl den Landwirten als auch den teilnehmenden Unternehmen Planungssicherheit gewährt, andererseits aber ausreichend Raum lässt, um den Herausforderungen des Marktes und den Forderungen aus Gesellschaft und Politik gerecht werden zu können“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW. „Die mit dem Bundeskartellamt abgestimmten Leitplanken für die Fortführung der ITW ab 2024 werden in den kommenden Wochen in den Gremien der ITW beraten.“

Für die Ferkelerzeuger soll weiter ein fester Betrag pro Tier über die ITW gezahlt werden. Ab Sommer 2024 wird es jedoch eine Unterscheidung hinsichtlich der Höhe des Betrags geben: Landwirte, die ihre Ferkel an einen ITW-Mäster liefern, erhalten einen höheren Betrag. Mit dieser Differenzierung sollen für Ferkelerzeuger zusätzliche Anreize gesetzt werden, um künftig die Lieferkette von der Geburt bis zur Schlachtung zu schließen. „Wir glauben, dass wir die ITW mit diesen Eckpfeilern fit für die Zukunft machen können“, erklärt Römer. „Wir arbeiten mit allen Beteiligten hart daran, dass wir diese Eckpfeiler zeitnah beschließen können. Weitere Details werden wir bekanntgeben, sobald einschlägige Beschlüsse erfolgt sind.“