Register für Tierhaltungsverbote geplant

Tierhaltungs- und Betreuungsverbote sollen künftig in einem bundesweiten Register gespeichert werden.

Die Bundesregierung soll noch in dieser Legislaturperiode eine Rechtsgrundlage für die bundesweite Datenerfassung zu verhängten Tierhaltungs- und Betreuungsverboten schaffen, weil dies für eine effektive Überwachung der Behörden notwendig ist. Dies hat der Bundesrat am vergangenen Freitag auf Antrag von Brandenburg beschlossen. Zudem soll die Bundesregierung prüfen, wie solch ein nationales Register möglichst ressourcenschonend eingerichtet werden kann, wobei die Vorschläge der AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz zu berücksichtigen sind.

Die Datenbank soll darüber hinaus Daten zu bewilligten, aber insbesondere auch zu abgelehnten Anträgen zur Haltung oder Betreuung von Tieren enthalten, beispielsweise wegen fehlender Sachkunde. Zum Schutz von Tieren vor Schmerzen oder Leiden können Behörden laut Tierschutzgesetz in bestimmten Fällen das Halten oder Betreuen von Tieren untersagen, wenn grob fahrlässig gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde oder weitere Zuwiderhandlungen zu erwarten sind.

Solche Verbote für die private und gewerbliche Tierhaltung werden allerdings nur sehr selten ausgesprochen. Sie lassen sich in der Praxis äußerst schwer kontrollieren, denn es fehlt ein bundesweites Melderegister über die verhängten Verbote. Eine Überwachung ist somit außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Behörde, welche das Verbot verhängt hat, kaum möglich. Eine Untersagung könne durch den Umzug in das Zuständigkeitsgebiet einer anderen Behörde vereitelt werden, da diese von dem bestehenden Tierhaltungs- und Betreuungsverbot keine Kenntnis habe, heißt es in dem Antrag Brandenburgs.

Von Tierhaltungs- und Betreuungsverboten können Halter von Heim-, Hobby- und Nutztieren betroffen sein. Eine regelmäßige Überwachungspflicht privater Tierhaltungen durch Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter besteht jedoch nicht. Erst anlassbezogen ist der zuständigen Behörde eine Kontrolle der Haltungsbedingen überhaupt möglich. Bei einem Verbotsverdacht muss die betreffende Behörde deutschlandweit andere Behörden aufwendig um Informationen bitten. Deshalb sollte es nach Schaffung einer Rechtsgrundlage ein zentrales, nur für Behörden einsehbares, Register geben, fordert der Bundesrat. Nur so ließen sich Rechts- und Vollzugslücken im Tierschutz schließen. AgE