Denken Sie daran, dass der Maßnahmenplan zum Reduzieren des Antibiotikaverbrauchs spätestens am 1. April bei der Veterinärbehörde vorliegen muss, wenn Ihr Betrieb die Kennzahl 2 überschreitet!
Die Niedersächsische Arbeitsgruppe „Biosicherheit Schweinehaltung“ hat den Leitfaden zum Schutz vor dem Eintrag von Seuchen- und Krankheitserregern überarbeitet und an die EU-Vorgaben angepasst.