Zuletzt aktualisiert am 11.07.22 um 9:47 Uhr

Thema

Düngeverordnung

Die EU-Nitrat-Richtlinie war der Treiber. Die Karten zu den Roten Gebiete sind nun veröffentlicht.

Im Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung (DüV) in Kraft getreten. Hauptantreiber der Novellierung waren die Vorgaben der EU-Nitrat-Richtlinie. So enthält die neue Verordnung zahlreiche Verschärfungen. Einer der am meist diskutierten Punkte ist die Ausweisung von sogenannten roten Gebieten. In diesen als besonders mit Nitrat belastet beschriebenen Gebieten gelten für die Landwirte noch weitereichende Vorgaben zur Düngung.

Daneben greifen aber noch andere Neuerungen. So wird u. a. bei der Düngebedarfsermittlung zukünftig das Ertragsniveau der jeweiligen Kultur aus den vergangenen fünf Jahren herangezogen. Zudem müssen Düngemengen nun schlagbezogen erfasst und dokumentiert werden. Auch die Ausbringung selbst unterliegt neuen Regelungen. Das betrifft sowohl neue bzw. verlängerte Sperrfristen bei der Herbstdüngung, als auch die Schaffung eines fünf Meter breiten, ganzjährig begrünten Abstandsstreifen an Bächen , Seen etc. mit einer Hangneigung von 5 % aufwärts.

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